Abschnitt 6 BGI 505-77 - Bemerkungen
Die beaufschlagten und verschlossenen Aktivkohleröhrchen können ohne Verlust von adsorbiertem Chloropren mindestens 14 Tage im Kühlschrank bei 4 °C aufbewahrt werden.
Die beaufschlagten und verschlossenen Aktivkohleröhrchen können ohne Verlust von adsorbiertem Chloropren mindestens 14 Tage im Kühlschrank bei 4 °C aufbewahrt werden.