BGI 505-77 - Verfahren zur Bestimmung von Chloropren

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Abschnitt 5.2 BGI 505-77 - Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde nach der Kalibriergeradenmethode in Anlehnung an die DIN 32645 [2] für einen Kalibrierbereich von 0,32 bis 3,17 mg/m3 aus einer Sechsfachbestimmung für eine statistische Sicherheit von 95 % ermittelt. Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,30 mg/m3 an Chloropren für 30 l Probeluft, 3 ml Probelösung und 0,12 min Injektionszeit aus dem Dampfraum. Dies entspricht 9 μg Chloropren pro Aktivkohleröhrchen.