DGUV Information 213-571 - Verfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure oder Oleum

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde aus dem Signal/Rausch-Verhältnis (10:1) der Grundlinie des Chromatogramms ermittelt.

Die absolute Bestimmungsgrenze liegt für Sulfat bei 0,005 μg. Die relative Bestimmungsgrenze liegt umgerechnet auf Schwefelsäure bei 0,002 mg/m3 für ein Probenahmevolumen von 560 l, ein Absorptionsmittelvolumen von 10 ml und ein Injektionsvolumen von 50 μl.