Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze
Zur Abschätzung der Bestimmungsgrenze wurden im unteren Bereich der Kalibrierung je sechs Adsorptionsröhrchen mit verschiedenen Massen von 2-Butanonoxim belegt und anschließend desorbiert.
Die Desorptionslösungen wurden jeweils dreimal injiziert.
Aus den Mittelwerten der Dreifachbestimmungen wurden von den jeweils sechs Röhrchen die Standardabweichungen berechnet.
Für die Bestimmungsgrenze wurde eine relative Standardabweichung von < 10 % als akzeptabel angesehen.
Dies war für eine Masse von 0,8 ng absolut bzw. 8 μg 2-Butanonoxim pro Röhrchen der Fall.
Die relative Bestimmungsgrenze beträgt somit 0,2 mg/m3 0,05 ml/m3 (ppm) an 2-Butanonoxim für 40 l Probeluft, 10 ml Desorptionslösung und 1 μl Injektionsvolumen.