DGUV Information 213-507 - Verfahren zur Bestimmung von Dimethylsulfat

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Abschnitt 1.9 - 9 Besondere Hinweise

Vor jeder Messreihe ist das gaschromatographische System mit Dimethylsulfat zu konditionieren. Dazu werden zweimal jeweils 5 µl einer Lösung aufgegeben, die in 50 ml Methylacetat ca. 1 mg Dimethylsulfat enthält. Danach wird durch Aufgeben von 20 µl Methylacetat sichergestellt, dass keine "Memory-Effekte" auftreten. Gegebenenfalls ist Methylacetat nochmals zu injizieren.

Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die Trennsäule nur für Dimethylsulfat-Analysen zu verwenden.