DGUV Information 213-566 - Verfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat (TGIC)

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Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde gemäß DIN 32645 [2] aus den Meßergebnissen einer 10-Punkt-Kalibrierung ermittelt. Es wurde mit einer maximalen Ergebnisunsicherheit von 25 % gerechnet. Als absolute Bestimmungsgrenze wurden 0,03 μg TGIC entsprechend 2,5 μg/Probe ermittelt. Für 420 l Probeluft, 2 ml Probelösung und 25 μl Injektionsvolumen beträgt die relative Bestimmungsgrenze 0,008 mg/m3.

Für die 10-Punkt-Kalibrierung mit äquidistanten Konzentrationsschritten wurden folgende Kalibrierlösungen hergestellt:

LösungStammlösung II
μl
Laufmittel A
μl
TGIC
μg/ml
11009002
22008004
33007006
44006008
550050010
660040012
770030014
880020016
990010018
101000-20