DGUV Information 213-554 - Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses

Die Cadmiumkonzentration c in der Probeluft in µg/m3 ergibt sich aus:

ccc_1398_as_8.jpg

Es bedeuten:

cMassenkonzentration von Cadmium in der Probeluft in µg/m3
cLSGdie aus der Kalibrierkurve ermittelte Cadmiumkonzentration in der Messlösung in µg/l
cFBdie aus der Kalibrierkurve ermittelte Cadmiumkonzentration in der Messlösung des Feldblindwertes in µg/l
FVerdünnungsfaktor
VLSGVolumen der aufgearbeiteten Probelösung in ml (= 25)
VProbeluftvolumen in m3
ɳWiederfindung (1,0, siehe Abschnitt 5.2)