DGUV Information 213-554 - Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Laufende Qualitätskontrolle

Die Kontrolle der Stabilität der physikalischen Messbedingungen ist durch die Messung interner Standards möglich. Die Wiederfindung beider verwendeter Isotope sollte während der Probenmessung zwischen 95 und 105 % liegen.

Die Qualitätskontrolle erfolgt innerhalb eines Analysenlaufs und wird mithilfe kommerziell erhältlicher Lösungen (Qualitätskontrollstandards) durchgeführt. Ziel ist es, die Richtigkeit der Kalibrierung über die gesamte Messdauer zu prüfen. Hierzu werden die in Abschnitt 1.3 aufgeführten Kontrollproben angesetzt und regelmäßig vermessen. Die Abweichung der Kontrollproben darf ebenso höchstens um 5 % von der Nominalkonzentration (unter den angegebenen Bedingungen 5 µg/l Cd) abweichen.