DGUV Information 213-551 - Verfahren zur Bestimmung von 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethan

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Abschnitt 5.1 - 5
Beurteilung des Verfahrens

5.1
Genauigkeit

Es wurden jeweils 2,5 μl, 25 μl und 50 μl der unter Abschnitt 1.2 beschriebenen Stammlösung auf je ein imprägniertes Glasfaserfilter aufgebracht. Anschließend wurden 500 l Laborluft - wie unter Abschnitt 2 beschrieben - durch die Filter gesaugt. Die dotierten Mengen an 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethan entsprechen beim untersuchten Probeluftvolumen den Konzentrationen von 0,01; 0,1 und 0,2 mg/m3. Nach 24-stündiger Lagerung wurden die Filter - wie unter Abschnitt 3 beschrieben - analysiert. Für jede Konzentration wurden sechs Bestimmungen durchgeführt. Für die untersuchten Konzentrationen ergaben sich relative Standardabweichungen von 3,2; 2,3 und 1,7 %.

Bei einem Probeluftvolumen von 500 l lag die Wiederfindungsrate über 90 %