DGUV Information 213-505 - Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses

Aus der Extinktion der Messlösung wird mithilfe der Kalibrierkurve die Chrom(VI)-Masse bestimmt.

Die Chrom(VI)-Konzentration cm in der Probeluft in mg/m3 ergibt sich aus:

ccc_1393_as_3.jpg

Es bedeuten:

cm=Massenkonzentration von Chrom(VI) in der Probeluft in mg/m3
m=die aus der Kalibrierkurve ermittelte und um den Leerwert korrigierte Chrom(VI)-Masse in der Messlösung in mg
F=Aliquotierungsfaktor (bei vollständiger Überführung der Extraktionslösung 1)
V=Probeluftvolumen in m3
η=Wiederfindung

Ist die Chrom(VI)-Konzentration außerhalb des Kalibrierbereiches, so wird die vorbereitete Messlösung mit Reinstwasser auf einen im Kalibrierbereich liegenden Gehalt verdünnt.