DGUV Information 213-505 - Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses

Aus den gemittelten Peakflächen der Probelösungen wird mit Hilfe der Kalibrierkurve die Lösungskonzentration von Chrom(VI) bestimmt. Die Berechnung der Massenkonzentration von Chrom(VI) in der Probeluft erfolgt nach folgender Formel:

ccc_1393_as_2.jpg

Es bedeuten:

cmMassenkonzentration von Chrom(VI) in der Probeluft in µg/m3
cLsgdie aus der Kalibrierkurve ermittelte Chrom(VI)-Konzentration in der Messlösung in µg/l
VLsgVolumen des Probenextrakts in ml
VLuftProbeluftvolumen in m3
ηÜberführungsrate (η = 1 für leicht lösliche Chrom(VI)-Verbindungen)