DGUV Information 213-505 - Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.1 - 4 Auswertung
4.1 Kalibrierung

Die in Tabelle 1 aufgelisteten Kalibrierlösungen werden jeweils dreifach injiziert und die Mittelwerte der Peakflächen für die Berechnung herangezogen.

Zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten ist eine 10-Punkt-Kalibrierung durchzuführen. Im Routinebetrieb ist eine Arbeitskalibrierung mit fünf Punkten ausreichend.

Durch Auftragen der gemittelten Peakflächen gegen die entsprechende Konzentration von Chrom(VI) erhält man die Kalibrierfunktion. Die Kalibrierfunktion verläuft unter den angegebenen Bedingungen linear.

Zu Beginn jeder Probensequenz wird zur Überprüfung der Richtigkeit eine Kontrollprobe (siehe Abschnitt 1.3) mit analysiert.