DGUV Information 213-505 - Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 3.1 - 3 Analytische Bestimmung
3.1 Probenaufbereitung

Die PET-Fläschchen mit den beaufschlagten Filtern werden 30 Minuten in einem Ultraschallbad temperaturkontrolliert bei voller Leistung behandelt, wobei die Badtemperatur 25 °C nicht überschreiten darf. Danach werden die Probengefäße aus dem Ultraschallbad entnommen und nach einer Standzeit von 30 Minuten bei Raumtemperatur im Labor die Probenextrakte über einen Spritzenvorsatzfilter in Autosamplervials überführt und verschlossen.

Zur Kontrolle wird für jede Probenserie die Feldblindprobe wie oben beschrieben aufgearbeitet.