Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
(DGUV Information 213-505)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2022
Verfahren 05 | Seite 5 |
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Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Polymermembranfilter, Ionenchromatographie nach Extraktion | |
CHROM - 05 - IC (erstellt: März 2022) | |
Verfahren 04 | Seite 27 |
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Photometrie nach Extraktion | |
CHROM - 04 - PHOT (erstellt: März 2017) |
Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Photometrie nach Nassaufschluss
CHROM - 01 - PHOT (erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen: Mai 1993)
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Photometrie nach Nassaufschluss
CHROM - 02 - PHOT (erstellt: Mai 1993, zurückgezogen: Februar 2016)
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Glasfaserfilter, Ionenchromatographie nach Nassaufschluss
CHROM - 03 - IC (erstellt: Mai 1993, zurückgezogen: Juni 2017)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: | Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
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E2: | Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen |
E3: | Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505.xx veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Messverfahren der DGUV Information 213-500-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Polymermembranfilter, Ionenchromatographie nach Extraktion | Verfahren 05 |
Kurzfassung | |
Geräte und Chemikalien | 1 |
Geräte | 1.1 |
Chemikalien | 1.2 |
Lösungen | 1.3 |
Probenahme | 2 |
Analytische Bestimmung | 3 |
Probenaufbereitung | 3.1 |
Chromatographische Arbeitsbedingungen | 3.2 |
Auswertung | 4 |
Kalibrierung | 4.1 |
Berechnung des Analysenergebnisses | 4.2 |
Kontrolle des Probenträgermaterials | 4.3 |
Beurteilung des Verfahrens | 5 |
Präzision und Wiederfindung | 5.1 |
Bestimmungsgrenze | 5.2 |
Lagerfähigkeit | 5.3 |
Selektivität | 5.4 |
Messunsicherheit | 5.5 |
Literatur | 6 |
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Photometrie nach Extraktion | Verfahren 04 |
Kurzfassung | |
Geräte und Chemikalien | 1 |
Geräte | 1.1 |
Chemikalien | 1.2 |
Lösungen | 1.3 |
Probenahme | 2 |
Analytische Bestimmung | 3 |
Probenaufbereitung | 3.1 |
Vollständige Extraktüberführung | 3.1.1 |
Verwendung eines Probenaliquots | 3.1.2 |
Photometrische Arbeitsbedingungen | 3.2 |
Auswertung | 4 |
Kalibrierung | 4.1 |
Berechnung des Analysenergebnisses | 4.2 |
Beurteilung des Verfahrens | 5 |
Präzision und Wiederfindung | 5.1 |
Bestimmungsgrenze | 5.2 |
Lagerfähigkeit | 5.3 |
Selektivität | 5.4 |
Messunsicherheit | 5.5 |
Literatur | 6 |