DGUV Information 213-548 - Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan

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Abschnitt 7.1 - 7 Bemerkungen
7.1 Allgemeines

Für eine eventuelle quantitative Auswertung der Kontrollphase des Aktivkohleröhrchens ist zu berücksichtigen, dass diese nur 50 mg Aktivkohle enthält und der Kalibrierfaktor fa, nicht verwendet werden kann. Bei Bedarf muss dieser Kalibrierfaktor wie in Abschnitt 5.1.1 bestimmt werden.

Das Gesamtverfahren ist unter Laborbedingungen bis zu einer 1,2-Dichlorethan-Konzentration von maximal 40 mg/m3 erprobt.

Die Lagerfähigkeit von 1,2-Dichlorethan in adsorbiertem Zustand beträgt bei Raumtemperatur eine Woche.