DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze des Zählverfahrens ist unterschritten, wenn bei der REM-Auswertung keine Faser gefunden wurde. Unter Verwendung der Poisson-Statistik ergibt sich aus der oberen Vertrauensgrenze des 95 %-Vertrauensbereiches zu x = 0 mit λ0 ≈ 3,0 die Nachweisgrenze aus der Formel in Abschnitt 4.7 (als Zählergebnis wird n = 3 eingesetzt). Sie ist somit probenabhängig und abhängig vom Auswerteaufwand und beträgt beispielsweise für ein spezifisches Probenvolumen von 40 l/cm2 bei einer Auswertefläche von 0,5 mm2 ca. 15.000 Fasern/m3. Für ein spezifisches Probenvolumen von 1 m3/cm2, das nur unter optimalen Bedingungen bei sehr geringen Staubkonzentrationen auswertbare Proben liefert, wäre die Nachweisgrenze ca. 300 Fasern/m3 für 1 mm2 und ca. 600 Fasern/m3 für 0,5 mm2 Auswertefläche. Unter den oben genannten Probenahmebedingungen (Anströmgeschwindigkeit etwa 5 cm/s) würde dies eine Probenahmedauer von etwa 56 h bedeuten.