DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Splitterförmige Fasern

Neben den in technischen Produkten primär vorhandenen alveolengängigen Fasern können in unterschiedlichen Materialien auch splitterförmige Fasern auftreten, die erst durch mechanische Zerkleinerung aus größeren Partikeln/Stücken entstehen. Das Entstehen von Fasern der kritischen Abmessungen geschieht dabei zufällig. Neben faserförmigen Partikeln entstehen zumeist überwiegend anders geformte Partikel.

Der Anteil der alveolengängigen Fasern am zersplitterten Material liegt typischerweise bei deutlich weniger als 0,1 Masse-%. Beispiele hierfür sind körniges Siliziumcarbid und nicht alveolengängige Carbonfasern (typischer Faserdurchmesser vor Zerkleinerung: 7 bis 9 µm) oder Textilglasfasern (Durchmesser 10 bis 25 µm). Alveolengängige Fasern, die erst durch mechanische Bearbeitung aus nicht faserförmigen Materialien oder aus Fragmenten und Bruchstücken dicker Fasern entstanden sind, werden als splitterförmige Fasern bezeichnet.

Zur Identifizierung splitterförmiger Fasern wird in Analogie zu dem in Abschnitt 4.4 genannten Verfahren zur Bestimmung der Produktfaserkonzentration vorgegangen. Die Referenzspektren werden dann an den gröberen Partikeln bzw. dicken Fasern aufgenommen, aus denen die splitterförmigen Fasern generiert werden können.