DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Anorganische Produktfasern

Für die Einstufung von Fasern als anorganische Produktfasern müssen die Spektren der Fasern auf dem Messfilter weitgehend (nach den im Folgenden genannten Kriterien) mit denen im Produkt übereinstimmen. Deshalb werden für das in Frage kommende Produkt Referenzproben nach Abschnitt 3.2 hergestellt und darin an unterschiedlichen Stellen Elementspektren dünner Fasern als Referenzspektren aufgenommen. Die Aufnahme dieser Referenzspektren muss - unter Umständen mit Ausnahme der verwendeten Vergrößerung- unter den gleichen Gerätebedingungen erfolgen, wie die Auswertung des Messfilters.

Zur Charakterisierung dieser Referenzspektren werden für jede Materialprobe Elementspektren für jeweils zehn dünne Fasern aufgenommen [1]. Dabei wird für das Produkt

  • ein Elementpeak der Kategorie A zugeordnet, wenn er bei mindestens 9 von 10 Fasern den Kriterien der Kategorie A (siehe Abschnitt 4.1) entspricht.

  • ein Elementpeak der Kategorie B zugeordnet, wenn er bei mindestens 7 von 10 Fasern den Kriterien der Kategorien A oder B entspricht und das Produkt die Bedingung für die Zuordnung zu A nicht erfüllt.

Beim Vergleich der für Fasern auf dem Messfilter gefundenen Spektren mit den Referenzspektren müssen

  • Elementpeaks der Kategorie A im Referenzspektrum wenigstens in der Kategorie B auf dem Messfilter wiedergefunden werden und

  • von den Elementpeaks der Kategorie B im Referenzspektrum wenigstens ein Drittel der Elemente für die Faser auf dem Messfilter wiedergefunden werden (hier nicht unbedingt als Kategorie B-Peak) sowie

  • mindestens ein Elementpeak der Kategorie B im Referenzspektrum als Kategorie B oder C für die Faser auf dem Messfilter gefunden werden, wenn das Referenzspektrum weniger als drei Peaks der Kategorie B aufweist,

um die gefundene Faser als Produktfaser zu interpretieren. Bei Produktfasern aus künstlichen Mineralfasern muss zusätzlich die Morphologie (parallele Kanten) mit derjenigen der Fasern im Produkt vereinbar sein.

Zur Benennung und Beschreibung verschiedener Faserarten wird die in Anhang 3 aufgeführte Fasersystematik empfohlen. Eine Übersicht über den Chemismus anorganischer Fasern befindet sich in Anhang D der VDI-Richtlinie 3492 [1].

Bei der Identifizierung von Kohlenstoff-/Carbonfasern als Produktfasern sind zwei Aspekte zu beachten. Zum Einen handelt es sich bei den auf den Probenfiltern gefundenen Fasern dieser Art um splitterförmige Fasern (siehe Abschnitt 4.5). Zum Anderen können diese Fasern anhand des Elementspektrums nur eingeschränkt von anderen organischen Fasern oder Partikeln aus der Matrix von Kohlenstoff-/Carbonfaser-Verbundwerkstoffen unterschieden werden.