DGUV Information 213-544 - Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoff im Feinstaub – anwendbar für partikelförmige Dieselmotor-Emissionen in Arbeitsbereichen –

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Abschnitt 1.5 - 5 Beurteilung des Verfahrens

  1. 5.1

    Genauigkeit

    Die relative Standardabweichung des Gesamtverfahrens aus 5 Doppelbestimmungen nach VDI 2449 wurde im Konzentrationsbereich 0,1 bis 0,2 mg/m3 an Gesamtkohlenstoff zu 19 % ermittelt. Die Probenahme erfolgte unter Tage im Nichtkohlenbergbau mittels MPG II [15].

  2. 5.2

    Bestimmungsgrenze

    absolut:0,06 mg Kohlenstoff,
    relativ:Bei Filtern mit einem Durchmesser von 70 mm und einem Luftvolumenstrom von 4 m3/h liegt die relative Bestimmungsgrenze für die achtstündige Probenahme bei 0,002 mg/m3 an Kohlenstoff, mit einem Durchmesser von 47 mm und einem Luftvolumenstrom von 2,8 m3/h bei 0,003 mg/m3 an Kohlenstoff.
    bgi-505-44_tabelle02.jpg
  3. 5.3

    Selektivität

    Es wird der im Feinstaub vorhandene Kohlenstoff, sofern er unter den Analysenbedingungen Kohlendioxid liefert, bestimmt. Bei Gegenwart von Carbonaten bzw. Hydrogencarbonaten und Anwendung höherer Oxidationstemperaturen ist mit Mehrbefunden durch anorganisch gebundenen Kohlenstoff zu rechnen (siehe Abschnitt 3.1). Durch Einsatz der Säurevorbehandlung (siehe Abschnitt 3.1) ist diese Querempfindlichkeit ausschließbar [12].