DGUV Information 213-544 - Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoff im Feinstaub – anwendbar für partikelförmige Dieselmotor-Emissionen in Arbeitsbereichen –

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Abschnitt 1 - Verfahren Nr. 1
Probenahme mit Pumpe, Abscheidung auf einem Partikelfilter und coulometrische Bestimmung des Gesamtkohlenstoffs im Feinstaub

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration des jenigen Kohlenstoffs im Feinstaub bestimmt, der sich im Sauerstoffstrom zu Kohlendioxid oxidieren läßt. Es sind ortsfeste Probenahmen im Arbeitsbereich möglich, personenbezogene Probenahme: siehe Abschnitt 6 "Bemerkungen".

Meßprinzip:Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Quarzglasfaserfilter gesaugt. Die Probenahme erfaßt Feinstäube entsprechend DIN EN 481 [13], [14]. Von den beladenen Filtern wird die Summe aus organischem und elementarem Kohlenstoff durch Verbrennung zu Kohlendioxid im Sauerstoffstrom und anschließender coulometrischer Titration bestimmt.
Technische Daten
Bestimmungsgrenze:
Die ermittelten absoluten und relativen Bestimmungsgrenzen betragen bei einer Probenahmedauer von 8 Stunden wie aus der Tabelle ersichtlich:
bgi-505-44_tabelle01.jpg
Selektivität:Es werden im Feinstaub vorhandener Kohlenstoff und seine Verbindungen, sofern sie unter den Analysenbedingungen Kohlendioxid liefern, bestimmt.
Apparativer Aufwand:
Probenahmeeinrichtung für Feinstaub,
Pumpe,
Gasmengenzähler,
Ofen mit Temperaturregelung,
Coulomat.

Ausführliche Verfahrensbeschreibung

Inhalt

  1. 1

    Geräte, Chemikalien und Lösungen

  2. 1.1

    Geräte

  3. 1.2

    Chemikalien und Lösungen

  4. 2

    Probenahme

  5. 3

    Analytische Bestimmung

  6. 3.1

    Probenaufbereitung und Analyse

  7. 3.2

    Instrumentelle Arbeitsbedingungen

  8. 4

    Auswertung

  9. 5

    Beurteilung des Verfahrens

  10. 5.1

    Genauigkeit

  11. 5.2

    Bestimmungsgrenze

  12. 5.3

    Selektivität

  13. 6

    Bemerkungen

  14. 7

    Literatur