DGUV Information 213-541 - Verfahren zur Bestimmung von Holzstaub

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Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze hängt von der Filtermasse, der Geräteausstattung, dem Gerätezustand und dem Probeluftvolumen ab. Unter den hier beschriebenen Bedingungen wurden für die in der Tabelle 1 aufgeführten Werte die absoluten und relativen Bestimmungsgrenzen ermittelt. Die Bestimmungsgrenze ergibt sich als die zehnfache Standardabweichung der Wägedifferenz (Wägung vor und nach Probenahme und Transport) von mindestens zehn unbelegten Filtern, die das komplette Verfahren inklusive Filterhandhabung, Transport zum Messort und zurück über einen Zeitraum der üblichen Bearbeitungsdauer (üblicherweise einige Tage bis ca. 4 Wochen) durchlaufen haben.

Nicht geeignet für die Ermittlung der Bestimmungsgrenze sind laborinterne Tests (z.B. Mehrfachwägung von Filtern im Laufe eines Tages), da diese nicht realistische niedrige Werte ergeben.

Tabelle 1:
Absolute und relative Bestimmungsgrenzen

ProbenahmesystemFilterdurchmesserLuftvolumenstromProbeluftVolumen1Bestimmungsgrenze
absolutrelativ2
[mm][m3/h] [m3] [mg][mg/m3]
VC 25G15022,5180,04,50,03
PM 4G704,00320,60,02
GSP-10370,604,80,450,09
GSP-BIA370,211,680,450,27

Zur Ermittlung der möglichen Fehler bei Lagerung, Transport und Wägung ist eine Überprüfung der Bestimmungsgrenze in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Aus den Massedifferenzen der Leer- und Rückwägungen ergeben sich Hinweise auf systematische Fehler.

bei 8-stündiger Probenahmedauer

bei 8-stündiger Probenahmedauer