DGUV Information 213-504 - Verfahren zur Bestimmung von Benzol

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenze

Die absolute Bestimmungsgrenze wurde nach DIN 32645 [3] in Anlehnung an die Leerwertmethode aus einer niedrigen Kalibrierkonzentration abgeschätzt. Für eine statistische Sicherheit von 95 % und einer relativen Ergebnisunsicherheit von 33 % bzw. k=3 beträgt diese 0,08 ng.

Für ein Probeluftvolumen von 40 l, 2 ml Probelösung und 1 µl Injektionsvolumen ergibt sich eine relative Bestimmungsgrenze von 0,004 mg/m3 bzw. eine Bestimmungsgrenze von 0,16 µg pro Probenträger.