DGUV Information 213-504 - Verfahren zur Bestimmung von Benzol

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Abschnitt 3.1 - 3 Analytische Bestimmung
3.1 Probenaufbereitung und Analyse

Der gesamte Inhalt des beladenen Aktivkohleröhrchens wird in ein 5-ml-Ex-traktionsgläschen überführt und mittels 2-ml-Pipette mit 2 ml Desorptionslösung überschichtet. Das Gläschen wird mit einer Bördelkappe verschlossen, 2 Stunden geschüttelt und ein Aliquot des Extraktes mittels eines Spritzenvorsatzfilters und einer Einwegspritze in Autosamplergläschen filtriert.

Um sicherzustellen, dass das verwendete Lösemittel, die ISTD-Lösung und die Adsorptionsröhrchen keine störenden Verunreinigungen enthalten, wird pro Probenserie ein Adsorptionsröhrchen wie oben beschrieben aufgearbeitet (Leerwertlösung).

Jeweils 1 µl der Probelösung und der Leerwertlösung werden in den Gaschromatographen injiziert und ein Chromatogramm, wie nachfolgend beschrieben, angefertigt. Die quantitative Auswertung erfolgt nach der Methode des internen Standards über die Peakflächen des Benzols und des Toluol-D8.