Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenze
Die absolute Bestimmungsgrenze wurde nach DIN 32645 [3] in Anlehnung an die Leerwertmethode ermittelt.
Dazu wurden zehn Thermodesorptionsröhrchen zunächst mit 2 µl interner Standardlösung (37,72 ng) beaufschlagt und 15 Minuten Luft durch die Thermodesorptionsröhrchen gezogen. Danach wurde eine Masse von 4 ng Benzol auf die Röhrchen gegeben. Nach der Belegung wurde für weitere 15 Minuten Luft durch den Probenträger gezogen.
Anschließend wurden die Thermodesorptionsröhrchen thermisch desorbiert und gaschromatographisch-massenspektrometrisch analysiert.
Die ermittelte Bestimmungsgrenze ist in Tabelle 5 aufgeführt.
Tabelle 5
Bestimmungsgrenzen nach der Leerwertmethode (P = 99 % und k=3)
dotierte Masse [ng] | Bestimmungsgrenze | |
---|---|---|
absolut [ng] | relativ * [µg/m3] | |
4,0 | 8,0 | 4,0 |
bezogen auf ein Probeluftvolumen von 2 l