DGUV Information 213-504 - Verfahren zur Bestimmung von Benzol

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Abschnitt 2 - 2 Probenahme

Vor der Probenahme werden die Probenträger mit 2 µl (37,72 ng) Toluol-D8-Standardlösung belegt. Dafür werden die Probenträger über einen Schlauch mit der Probenahmepumpe verbunden. Der Volumenstrom der Pumpe wird auf 0,33 l/min eingestellt. Danach werden 2 µl der internen Standardlösung über die vom Hersteller vorgegebene Ansaugseite auf die Siebe gegeben. Nach der Belegung wird für weitere 15 Minuten Luft durch den Probenträger gezogen. Die mit internem Standard belegten Röhrchen müssen spätestens nach 28 Tagen analysiert werden.

Für die Probenahme werden die Swagelok-Verschraubungen von den Adsorptionsröhrchen abgenommen und das Adsorptionsröhrchen wird mit der Pumpe verbunden und ein Volumenstrom von 33 ml/min eingestellt. Dieser wird mit Hilfe eines Volumenstrommessgerätes überprüft und ggf. nachreguliert. Pumpe und Röhrchen werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest verwendet. Die Probenahmedauer beträgt maximal eine Stunde. Das Probenahmeluftvolumen von 2 l darf nicht überschritten werden. Nach der Probenahme ist der Volumenstrom auf Konstanz zu überprüfen. Ist die Abweichung vom eingestellten Volumenstrom größer ± 5 %, wird empfohlen, die Probenahme zu wiederholen (DGUV Information 213-500 "Allgemeiner Teil", Abschnitt 3 [1]).

Nach Beendigung der Probenahme wird das beladene Adsorptionsröhrchen an beiden Enden mit Swagelok-Verschraubungen verschlossen.

Die für die Bestimmung der Konzentration wichtigen Parameter (Probeluftvolumen, Temperatur, Luftdruck und relative Luftfeuchte) werden in einem Probenahmeprotokoll vermerkt.