DGUV Information 213-504 - Verfahren zur Bestimmung von Benzol

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Verfahren zur Bestimmung von Benzol
(DGUV Information 213-504)

Information

(bisher: BGI 505-4)

Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

ccc_1382_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2019

Verfahren 03Seite 5

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Carbopack B/Carbopack X, Gaschromatographie und Massenspektrometrie nach Thermodesorption

Benzol - 03 - Thermodesorption/GC-MS

(erstellt: November 2019, ersetzt Verfahren 02)

Verfahren 04Seite 24

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie und Massenspektrometrie nach Desorption

Benzol - 04 - GC-MS

(erstellt: November 2019, ersetzt Verfahren 01)

Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)

Verfahren 01

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Dampfraum-gaschromatographie oder Gaschromatographie nach Elution

Benzol - 01 - GC

(erstellt: Oktober 1992, zurückgezogen: März 2017)

Verfahren 02

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an HayeSep Q, Gaschromatographie nach Thermodesorption

Benzol - 02 - GC

(erstellt: Oktober 1992, zurückgezogen: Juli 2015)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1:Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2:Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3:Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damals voll gültigen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.XX und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-XX bzw. BGI/GUV-I 505-XX veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der Reihe der DGUV Information 213-500 finden Sie unter https://analytik.bgrci.de

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Carbopack B/Carbopack X, Gaschromatographie und Massenspektrometrie nach ThermodesorptionVerfahren 03
Kurzfassung
Geräte und Chemikalien1
Geräte1.1
Chemikalien1.2
Lösungen1.3
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Thermodesorptionsbedingungen3.1
Chromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Bestimmungsgrenze5.2
Lagerfähigkeit5.3
Selektivität5.4
Messunsicherheit5.5
Bemerkungen5.6
Literatur6
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie und Massenspektrometrie nach Desorption Verfahren 04
Kurzfassung
Geräte und Chemikalien1
Geräte1.1
Chemikalien1.2
Lösungen1.3
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Probenaufbereitung und Analyse3.1
Chromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Bestimmungsgrenze5.2
Lagerfähigkeit5.3
Selektivität5.4
Messunsicherheit5.5
Literatur6