
Abschnitt 1.3
Verfahren zur Bestimmung von N-Nitrosodiethanolamin (bisher: BGI 505-36)
Verfahren zur Bestimmung von N-Nitrosodiethanolamin (bisher: BGI 505-36)
Abschnitt 1.3 – 1.3 Filterimprägnierung
Die bindemittelfreien Glasfaserfilter mit einem Durchmesser von 150 mm (ortsfeste Probenahme) bzw. 37 mm (personenbezogene Probenahme) werden mit 10 ml bzw. 0,6 ml einer Lösung von 1 % Ascorbinsäure und 1 % Amidoschwefelsäure in 0,1 molarer Salzsäure getränkt und über Nacht im Exsikkator getrocknet. Die getrockneten Filter werden einzeln in die dafür vorgesehene Kassette eingelegt und bis zur Probenahme in Polyethylen-Schutzhüllen aufbewahrt.