DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren -

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Abschnitt 2.1 - 2 Probenahme
2.1 Vorbereiten der Messfilter

Membranfilter einer neuen Charge werden vor ihrer Verwendung für die Probenahme hinsichtlich ihrer Verunreinigung durch faserförmige Partikel überprüft. Dazu werden aus einer neuen Charge wenigstens 2 Filter entnommen, entsprechend Abschnitt 3 präpariert und nach Abschnitt 4 ausgewertet. Die dadurch festgestellte Untergrundverschmutzung soll nicht mehr als 2 faserförmige Partikel je ausgewertetem Filter betragen. Werden auf einem der Filter 3 faserförmige Partikel festgestellt, wird die Prozedur für ein weiteres leeres Filter wiederholt. Werden auf einem Filter 4 oder bei der Wiederholung 3 oder mehr faserförmige Partikel festgestellt, darf die Charge nicht verwendet werden.

Neben der Feststellung der Filterblindwerte sollte sichergestellt werden, dass die verwendeten Geräte und Betriebsmittel sauber sind und keinen Fremdeintrag faserförmiger Partikel verursachen. Chargen mit zu hoher Grundverschmutzung dürfen für die Probenahme nicht verwendet werden.

Das für die Probenahme vorbereitete Messfilter wird so in die Filterhalterung eingelegt, dass es beim Einlegen nicht beschädigt wird und ein dichter Sitz gewährleistet ist. Wird ein Stützfilter verwendet, muss der Messfilter plan aufliegen. Stützgitter dürfen nicht verwendet werden, da es ansonsten zu einer ungleichmäßigen Belegung der Filter kommt. Die Berührung der Filteroberflächen mit bloßen Fingern ist zu vermeiden. Die Filterkassetten werden bereits im Labor bestückt und verschlossen.