DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren -

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Betriebsmittel

Messfilter: Weiße Membranfilter aus Celluloseester mit oder ohne Gitteraufdruck, Porenweite 0,8 µm bis maximal 1,2 µm. Die Filter müssen für die Aufgabenstellung geeignet sein, d. h. durch die Einwirkung von Acetondampf glasklar durchsichtig werden und müssen partikelfrei sein (Blindwert im Mittel nicht mehr als 2 Fasern in 100 Zählfeldern), z. B. alto tec GmbH, 22763 Hamburg.

Unter Umständen Stützfilter (faserfrei, z. B. Membranfilter mit einem mittleren Porendurchmesser > 5 µm).

Aceton, Glycerintriacetat (Triacetin).