DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren -

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Abstimmungserfordernisse zwischen Probenahme und Auswertung

Probenahme und Auswertung der Messfilter werden in der Regel entweder durch verschiedene Abteilungen und/oderverschiedene Personen innerhalb der jeweiligen Organisation oder verschiedener Firmen durchgeführt.

Ein Informationsfluss zwischen der probenehmenden und auswertenden Stelle, der über die bloße Mitteilung von Luftvolumen und Probenbezeichnung hinausgeht, ist daher im Zuge der Qualitätssicherung unerlässlich. Weitergehende Informationen umfassen neben den nachfolgend aufgeführten Punkten auch die Art der Messung.

Werden bei der Auswertung Abweichungen, die möglicherweise während der Probenahme aufgetreten sind, erkannt, sind sie unverzüglich der probenehmenden Stelle oder Person mitzuteilen. Dazu gehören z. B.:

  • zu geringes Luftvolumen,

  • ein undichter Filtersitz,

  • fehlerhaft eingelegte Filter,

  • inhomogene oder unerwartete Staubbelegungen,

  • Nichtauswertbarkeit wegen zu hoher Staubbelegung.

Bei der Probenahme erkennbar auftretende Veränderungen sind dem Labor mitzuteilen, z. B.:

  • Staub freisetzende Arbeiten im Umfeld des Probenahmeortes,

  • hohe Feuchtigkeit (Arbeiten mit Wasserdampf, -nebel, Spritzwasser),

  • Ölnebel oder andere Flüssigkeitsaerosole,

  • Manipulationen am Filter (z. B. Berührung der Filteroberfläche).

Im Zuge der Auswertung kann dann geprüft werden, ob am Filter (Filtersitz, Partikel, Faserform und Faserart, Inhomogenitäten) Besonderheiten auftreten.