DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren -

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Abschnitt 0 - Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von faserförmigen Partikeln der Länge L > 5 µm, der Breite D < 3 µm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3:1 [1] in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip:Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Membranfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern der kritischen Abmessungen werden nach Präparation des Filters lichtmikroskopisch gezählt.
Nachweisgrenze:Die Nachweisgrenze ist probenabhängig - unter günstigen Bedingungen (geringe Staubkonzentrationen, kein Grobstaub) liegt sie für ein spezifisches Probeluftvolumen von ca. 34 l/cm2 bei 30.000 Fasern/m3, von ca. 68 l/cm2 bei 15.000 Fasern/m3.
Ergebnisse werden jedoch bereits oberhalb der analytischen Empfindlichkeit von 10.000 bzw. 5.000 F/m3 ausgewiesen (siehe Abschnitt 5.3).
Selektivität:Das Verfahren liefert keine faserartspezifischen Ergebnisse, da es lediglich die Faserform berücksichtigt.
Vorteile:Verhältnismäßig geringer apparativer und zeitlicher Aufwand.
Nachteile:Nicht faserartspezifisch.
Sehr dünne Fasern (Faserbreite unter 0,2 bis 0,25 µm) werden nicht gesehen.
Apparativer Aufwand:Probenahmeapparatur,
Präparationsapparatur,
Phasenkontrast-Lichtmikroskop mit Walton-Beckett-Okulareinsatz,
Testpräparat HSE/NPL Mark II.