DGUV Information 213-529 - Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenzen

Im Rahmen der Methodenentwicklung wurde die Bestimmungsgrenze in Anlehnung an die DIN EN 32645 nach der Leerwertmethode berechnet [3]. Dazu wurden zehn unbeaufschlagte Filter dem gesamten Aufarbeitungsverfahren unterzogen, der Mittelwert ( bgi-505-29_formel03.jpg ) der durch die eingesetzten Filter, Reagenzien und Gefäße verursachten Blindwerte sowie die zugehörige Standardabweichung ermittelt und zur Berechnung der Bestimmungsgrenze in folgende Formel eingesetzt:

XBG =  bgi-505-29_formel03.jpg  + 10 · s

Die kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft ist nach Abzug des mittleren Blindwertes nur noch abhängig von dessen zehnfacher Standardabweichung.

Tabelle 5:
Bestimmungsgrenze und Blindwert

Bestimmungsgrenze [XBG] in der Messlösung [μg/l]30
Mittlerer Blindwert [ bgi-505-29_formel03.jpg ] in der Messlösung [μg/l]14
Standardabweichung [s] der Blindwerte in der Messlösung[μg/l]1,6
Bestimmungsgrenze absolut[μg]0,03
Kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft4[μg/m3] 0,26

für ein Probeluftvolumen von 1,2 m3 und 20 ml Probelösung