
Abschnitt 5.2
Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid (bisher: BGI 505-29)
Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid (bisher: BGI 505-29)
Abschnitt 5.2 – 5.2 Bestimmungsgrenzen
Im Rahmen der Methodenentwicklung wurde die Bestimmungsgrenze in Anlehnung an die DIN EN 32645 nach der Leerwertmethode berechnet [3]. Dazu wurden zehn unbeaufschlagte Filter dem gesamten Aufarbeitungsverfahren unterzogen, der Mittelwert ( ) der durch die eingesetzten Filter, Reagenzien und Gefäße verursachten Blindwerte sowie die zugehörige Standardabweichung ermittelt und zur Berechnung der Bestimmungsgrenze in folgende Formel eingesetzt:
XBG = + 10 · s
Die kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft ist nach Abzug des mittleren Blindwertes nur noch abhängig von dessen zehnfacher Standardabweichung.
Tabelle 5:
Bestimmungsgrenze und Blindwert
Bestimmungsgrenze [XBG] in der Messlösung | [μg/l] | 30 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittlerer Blindwert [ ![]() | [μg/l] | 14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standardabweichung [s] der Blindwerte in der Messlösung | [μg/l] | 1,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestimmungsgrenze absolut | [μg] | 0,03 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft4 | [μg/m3] | 0,26 |
4
für ein Probeluftvolumen von 1,2 m3 und 20 ml Probelösung