DGUV Information 213-523 - Verfahren zur Bestimmung von N-Nitrosaminen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Berechnung des Analysenergebnisses bei paralleler Probenahme

Wird die Probenahme parallel mit einem einzelnen und mit zwei hintereinandergeschalteten Probenträgern (vgl. Abschnitt 2) durchgeführt, werden alle drei Probenträger, wie in Abschnitt 3 beschrieben, aufgearbeitet und analysiert.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bestimmungsgrenze beim Probenträger mit zwei hintereinandergeschalteten Kartuschen, aufgrund der verkürzten Probenahmedauer (3 h), höher liegt als beim einzelnen Probenträger (4 h).

Werden sowohl auf der Sammel- als auch auf der Kontrollkartusche des doppelten Probenträgers N-Nitrosamine mit einem Ergebnis oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen, werden die Ergebnisse für diese N-Nitrosamine addiert und das Ergebnis des einzelnen Probenträgers wird für diese N-Nitrosamine nicht verwendet, da von einem Durchbruch ausgegangen werden muss. Beträgt der Gehalt des auf der Kontrollkartusche nachgewiesenen N-Nitrosamins mehr als 25 % des Wertes, der auf der Sammelkartusche nachgewiesen wurde, erfolgt eine Einschränkung des Ergebnisses, da weitere Verluste dieses N-Nitrosamins nicht auszuschließen sind.

Werden auf der Sammelkartusche des doppelten Probenträgers N-Nitrosamine mit einer Konzentration oberhalb der Bestimmungsgrenze und werden diese N-Nitrosamine auf der Kontrollkartusche qualitativ, jedoch unterhalb der Bestimmungsgrenze, nachgewiesen, wird nur der Messwert der Sammelkartusche verwendet. Um den geringen Durchbruch auf die Kontrollkartusche zu berücksichtigen, wird zu diesem Messwert dann zusätzlich die Bestimmungsgrenze dieser N-Nitrosamine addiert. Der einzelne Probenträger wird für diese N-Nitrosamine nicht berücksichtigt.

Werden auf der Sammelkartusche des doppelten Probenträgers N-Nitrosamine oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen, aber auf der Kontrollkartusche werden diese N-Nitrosamine nicht qualitativ nachgewiesen, erfolgt die Auswertung für diese N-Nitrosamine über den einzelnen Probenträger mit den Bestimmungsgrenzen wie in Abschnitt 5.2 beschrieben. Sollte allerdings der Wert für diese N-Nitrosamine auf der Sammelkartusche des doppelten Probenträgers höher sein als der Wert des einzelnen Probenträgers, ist dieser höhere Wert anzugeben, da aufgrund der längeren Probenahmedauer des einzelnen Probenträgers ein Durchbruch nicht ausgeschlossen werden kann.