Abschnitt 7.4 - 7.4 Spezifität
Die Spezifität ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Störungen ergeben sich nur durch Substanzen, die unter den chromatographischen Arbeitsbedingungen die gleiche Retentionszeit wie das Ethylenimin-Derivat sowie eine Extinktion bei der Meßwellenlänge 254 nm aufweisen.