DGUV Information 213-515 - Verfahren zur Bestimmung von Cobalt und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde in Anlehnung an die DIN EN 32 645 nach der Leerwertmethode berechnet [4]. Dazu wurde bei zehn cobaltfreien Proben der Mittelwert der durch die eingesetzten Filter, Reagenzien und Gefäße verursachten Blindwerte und die zugehörige Standardabweichung ermittelt. Die Bestimmungsgrenze lässt sich dann nach folgender Formel berechnen:

ccc_1355_190701_04.jpg
Bestimmungsgrenze in der Messlösung[μg/l]27,3
Mittlerer Blindwert in der Messlösung[μg/l]15,3
Standardabweichung der Blindwerte in der Messlösung[μg/l]1,2
Bestimmungsgrenze absolut[ng]0,44
Bestimmungsgrenze in der Probeluft[μg/m3] 1,82
Probeluftvolumen[m3] 1,2
Volumen der Probelösung[ml]20
Verdünnungsfaktor4