DGUV Information 213-515 - Verfahren zur Bestimmung von Cobalt und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Berechnen des Analysenergebnisses

Für die gemessene Extinktion wird aus der Kalibrierkurve der zugehörige Wert für die Masse in der Probe entnommen. Die Massenkonzentration von Cobalt in der Probeluft errechnet sich wie folgt:

ccc_1355_190701_03.jpg

Es bedeuten:

m=Cobaltmasse in der Probe in μg
C=Cobaltkonzentration der Messlösung in μg/l
CBl=Cobaltkonzentration in der Blindwertlösung in μg/l
V=abgelesenes Volumen der Probelösung in l
f=Verdünnungsfaktor (f = 4, siehe Abschnitt 3.2)
Cm=Massenkonzentration von Cobalt in der Probeluft in μg/m3
VLuft=Probeluftvolumen in m3