DGUV Information 213-512 - Verfahren zur Bestimmung von Vinylchlorid

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Abschnitt 6 - 6 Bemerkungen

Das Gesamtverfahren ist unter Laborbedingungen bis zu einer Vinylchlorid-Konzentration von max. 140 mg/m3 erprobt.

Die Lagerfähigkeit von Vinylchlorid in adsorbiertem Zustand ist begrenzt. Nach 2 bis 3 Tagen beginnt eine Migration von der Meßzone in die Sicherheitszone. Bei der getrennten Aufarbeitung der Sicherheitszone ist zu berücksichtigen, daß der Kalibrierfaktor für die Sicherheitszone geringfügig kleiner ist als der für die Meßzone. Zur Beurteilung des Meßergebnisses kann jedoch der Kalibrierfaktor für die Meßzone herangezogen werden.

Werden mehr als 25 % des Vinylchlorids in der Sicherheitszone gefunden, muß die Probenahme wiederholt werden. Über die Lagerfähigkeit von beaufschlagten Röhrchen siehe z. B. [1].

Für eine eventuelle quantitative Auswertung der Sicherheitszone des Aktivkohleröhrchens ist zu berücksichtigen, daß diese nur 50 mg Aktivkohle enthält und der Kalibrierfaktor fa nicht verwendet werden kann. Bei Bedarf muß dieser Kalibrierfaktor wie in Abschnitt 4.1 bestimmt werden.

Unter den beschriebenen Verfahrensbedingungen ist es möglich, gleichzeitig 1,2-Dichlorethan zu bestimmen.