DGUV Information 213-501 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde in Anlehnung an die in der DIN EN 32645 [1] beschriebene Schnellschätzung der Bestimmungsgrenze nach der Leerwertmethode ermittelt. Die für die Berechnung benötigte Standardabweichung wurde durch sechsmalige Injektion einer Lösung von Acrylnitril mit einer Konzentration von ca. 0,8 mg/l (entsprechend 0,3 g/m3 für 10 l Probeluftvolumen) ermittelt.

Die absolute Bestimmungsgrenze liegt bei 3 ng. Dies entspricht bei einem Probeluftvolumen von 10 l, einem Desorptionsmittelvolumen von 4 ml und einem Injektionsvolumen von 2 µl einer relativen Bestimmungsgrenze von 0,6 mg/m3.