DGUV Information 213-501 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

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Abschnitt Verfahren 03 - Probenahme mit Pumpe und Absorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution

Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren zur Bestimmung von Acrylnitril in Arbeitsbereichen.

Für folgenden Stoff ist das Verfahren validiert:

IUPAC-Name: Acrylnitril

Synonyme: Acrylsaurenitril

CAS-Nr.: 107-13-1

Summenformel: C3H3N

Molmasse: 53,06 g/mol

Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Acrylnitril im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip:Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Aktivkohleröhrchen gesaugt. Das adsorbierte Acrylnitril wird mit einem Gemisch aus Schwefelkohlenstoff und 1-Propanol (95+5 v/v) desorbiert und gaschromatographisch bestimmt.
Technische Daten
Bestimmungsgrenze:absolut: 3 ng Acrylnitril
relativ: 0,6 mg/m3 an Acrylnitril für 10 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 2 µl Injektionsvolumen.
Selektivität:Infolge von Störkomponenten zu hohe Werte möglich; Störeinflüsse im Allgemeinen durch Wahl einer Säule mit anderer Trenncharakteristik eliminierbar.
Vorteile:Personengetragene und selektive Messungen möglich.
Nachteile:Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen.
Apparativer Aufwand:Pumpe
Gasmengenzähler oder Volumenstromanzeiger
Aktivkohleröhrchen
Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor