DGUV Information 213-501 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

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Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril
(DGUV Information 213-501)

Information

(bisher BGI 505-1)

ccc_1349_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2021

Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Verfahren 04Seite 5
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106, Gaschromatographie
nach Thermodesorption
Acrylnitril - 04 - GC
(erstellt: März 2021)

Eingeschränkt geeignete Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)

Verfahren 03Seite 31
eingeschränkt geeignet - Kategorie E2
Probenahme mit Pumpe und Absorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution
Acrylnitril - 03 - GC
(erstellt: März 2004)

Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)

Verfahren 01

Prozessgaschromatographie zur ortsfesten Messung

Acrylnitril - 01 - Prozess-GC

(erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen 2004)

Verfahren 02

Probenahme mit Pumpe und Absorption an Aktivkohle, Dampfraumgaschromatographie oder Gaschromatographie nach Elution

Acrylnitril - 02 - GC

(erstellt: November 1983, zurückgezogen Dezember 2004)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen

E3: Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505.xx veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der DGUV Information 213-500-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106, Gaschromatographie nach ThermodesorptionVerfahren 04
Kurzfassung
Geräte, Chemikalien und Lösungen1
Geräte1.1
Chemikalien1.2
Lösungen1.3
Stammlösung für die Prüfgasherstellung1.3.1
Lösungen für die Flüssigdotierung1.3.2
Kalibrierstandards1.4
Herstellung mittels Prüfgas1.4.1
Herstellung mittels Flüssigdotierung1.4.2
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Thermodesorptionsbedingungen3.1
Chromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Durchbruchsvolumen5.2
Bestimmungsgrenze5.3
Lagerfähigkeit5.4
Selektivität5.5
Messunsicherheit5.6
Bemerkungen5.7
Literatur6
Anhang
Probenahme mit Pumpe und Absorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach ElutionVerfahren 03
Kurzfassung
Geräte, Chemikalien und Lösungen1
Geräte1.1
Chemikalien und Lösungen1.2
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Probenaufbereitung und Analyse3.1
Gaschromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindungsrate5.1
Bestimmungsgrenze5.2
Selektivität5.3
Bemerkungen6
Literatur7