Abschnitt 7.2 - 7.2 Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
Bei der täglichen Inbetriebnahme sollten folgende einfache Kontrollen von den Beschäftigten vorgenommen werden:
Sichtkontrolle:
Schutzeinrichtungen (z. B. Sensoren, Kontaktleisten) nicht überdeckt
Glas, Profile, Sensoren und Kontaktleisten sowie Schalter auf Beschädigung prüfen
Sauberkeit (keine Gegenstände im Sensorbereich), Sauberlaufzonen und Entwässerung reinigen
Beschriftung und (Glas-)Kennzeichnung noch erkennbar (z. B. Hinweisschilder "Nicht schieben", "Kinder an die Hand nehmen", "Langsam-Fahrt nutzen")
Beleuchtung voll funktionstüchtig
Vitrinen nicht überlastet
Break-Out in richtiger Position
keine Werbung, Dekorationen, Aschenbecher, Aktionswaren, Ausstellung von Spielwaren u.ä. im Türbereich, die die Aufmerksamkeit der nutzenden Person auf sich ziehen
Funktionskontrolle:
Taster für die Langsam-Fahrt
Programmschalterfunktionen
Not-Halt
Nachtverschluss
Die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen ersetzen nicht die jährlich durchzuführende Prüfung durch Sachkundige (siehe ASR A1.7 "Türen und Tore", Kapitel 10).