DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.2 - 7.2 Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle

Bei der täglichen Inbetriebnahme sollten folgende einfache Kontrollen von den Beschäftigten vorgenommen werden:

Sichtkontrolle:

  • Schutzeinrichtungen (z. B. Sensoren, Kontaktleisten) nicht überdeckt

  • Glas, Profile, Sensoren und Kontaktleisten sowie Schalter auf Beschädigung prüfen

  • Sauberkeit (keine Gegenstände im Sensorbereich), Sauberlaufzonen und Entwässerung reinigen

  • Beschriftung und (Glas-)Kennzeichnung noch erkennbar (z. B. Hinweisschilder "Nicht schieben", "Kinder an die Hand nehmen", "Langsam-Fahrt nutzen")

  • Beleuchtung voll funktionstüchtig

  • Vitrinen nicht überlastet

  • Break-Out in richtiger Position

  • keine Werbung, Dekorationen, Aschenbecher, Aktionswaren, Ausstellung von Spielwaren u.ä. im Türbereich, die die Aufmerksamkeit der nutzenden Person auf sich ziehen

Funktionskontrolle:

  • Taster für die Langsam-Fahrt

  • Programmschalterfunktionen

  • Not-Halt

  • Nachtverschluss

Die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen ersetzen nicht die jährlich durchzuführende Prüfung durch Sachkundige (siehe ASR A1.7 "Türen und Tore", Kapitel 10).