DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.7 - 4.7 Vorhersehbare Nutzung

Je nach Nutzung des Gebäudes können sich bestimmte Anforderungen an die Bauart, die vom Hersteller angebotenen Betriebsarten, die Schutzeinrichtungen oder an sonstige Konstruktionsmerkmale der Karusselltüren ergeben. Hierzu zählen z. B. die Nutzung:

  • durch Personen mit Gepäck (ausreichende Kammergröße/Eintrittsgröße)

  • durch unbeaufsichtigte Kinder (komplett berührungslose Absicherung, Verzicht auf Konstruktionen in der Tür und deren Umgebung, die zum Spielen und Mitfahren einladen)

  • durch Menschen mit Einschränkungen (komplett berührungslose Absicherung, häufig in Krankenhäusern, Altenheimen, ...)

  • durch Personen mit Haustieren

  • als Personendurchgang mit Vereinzelung oder Zugangskontrolle