Abschnitt 4.6 - 4.6 Beleuchtung
Sofern die normale Umgebungsbeleuchtung nicht ausreicht, um die Sicherheit der Nutzenden zu gewährleisten ist eine geeignete integrale Beleuchtung (min. 50 lx) im Innenbereich von Karusselltüren vorzusehen.
Sofern die normale Umgebungsbeleuchtung nicht ausreicht, um die Sicherheit der Nutzenden zu gewährleisten ist eine geeignete integrale Beleuchtung (min. 50 lx) im Innenbereich von Karusselltüren vorzusehen.