DGUV Information 212-139 - Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen

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Abschnitt 4 - 4 Die Qual der Wahl

Abhängig von der festgelegten Gefährdungsstufe kann eine der nachfolgend genannten Meldeeinrichtungen ausgewählt werden, um sicherzustellen, dass Hilfsmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können.

Auswahlmöglichkeiten von Meldeeinrichtungen

MeldeeinrichtungenGefährdungsstufen
geringerhöhtkritisch
leitungsgebundenes TelefonX
stationäre RufanlageX
schnurloses TelefonXX
MobiltelefonXX
SprechfunkgerätXX
zeitgesteuerte Kontrollanrufe *XX
TotmannschaltungXX
ständige Kameraüberwachung *XX*
Personen-Notsignal-Anlage - PNA-11XX*
Personen-Notsignal-Anlage (gemäß DGUV Regel 112-139)XXX

Tabelle 3 Auswahlmöglichkeiten von Meldeeinrichtungen

Sofern die Gesamtheit der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben ist, um das Schutzniveau gemäß DGUV Regel 112-139 zu erreichen (vergleiche auch Abschnitt 7).

Um als Meldeeinrichtungen zu funktionieren, erfordern diese Systeme zusätzliche organisatorische Maßnahmen.