DGUV Information 212-139 - Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen

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Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
(DGUV Information 212-139)

Information

(bisher BGI/GUV-I 5032)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2016

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Mit dieser Information stehen Sie auf der sicheren Seite1
Welchen Gefährdungsstufen kann eine allein arbeitende Person ausgesetzt sein?2
Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Notrufmöglichkeiten zu beachten?3
Die Qual der Wahl4
Worauf ist beim Einsatz von Meldeeinrichtungen zu achten?5
Was muss wann und wie oft geprüft werden?6
Zusätzliche Anforderungen an PNA-11 zur Verwendung bei Alleinarbeiten mit kritischen Gefährdungsstufen7
Begriffe rund um Personen-Notsignal-Anlagen, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen (PNA-11)Anhang 1
Technische Eigenschaften von PNA-11Anhang 2
Vorschriften, Regeln, InformationenAnhang 3

Impressum

Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Personen-Notsignal-Anlagen",
Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" der DGUV

DGUV Information 212-139
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen