DGUV Information 203-039 - Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe

Bei Tätigkeiten an LWLKS sollte der Unterpunkt "Erste-Hilfe" in der Betriebsanweisung beschrieben werden, damit bei Unfällen eine schnelle und kompetente Versorgung der verunfallten Person sichergestellt ist. Da insbesondere Augenverletzungen rasche Erste Hilfe erfordern, sollte im Betrieb neben dem D-Arzt bzw. der D-Ärztin (Durchgangsarzt bzw. Durchgangsärztin) auch der nächste Augenarzt bzw. Augenärztin oder ggf. die nächste Augenklinik durch den Aushang sowie das hierfür erforderliche innerbetriebliche Meldewesen und das Verhalten der Beschäftigten und der betrieblichen Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen bei der Einbeziehung dieser Ärzte/Kliniken im Falle eines (vermuteten) Unfallgeschehens bekannt gemacht werden.

Diese innerbetrieblichen Regelungen und Verhaltensweisen müssen zudem in den regelmäßigen Unterweisungen vermittelt werden. Die betrieblichen Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen sollten über die regelmäßigen Wiederholungstrainings hinaus zum Verhalten im Falle eines (vermuteten) Laserunfalls innerbetrieblich geschult werden (z. B. Kühlungsmaßnahmen am Auge).

Im Folgenden werden Empfehlungen gegeben. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin ist zu Fragen der betrieblichen Ersten Hilfe und der Rettungskette mit einzubeziehen.

Vor Aufnahme der Tätigkeiten an LWLKS sollten geeignete Augenärzte bzw. eine Augenklinik mit guter Erreichbarkeit ermittelt (siehe DGUV Information 204-001 "Erste Hilfe" (Plakat, DIN A2)) werden. Entscheidend für die Beurteilung/Diagnose eines Augenarztes bzw. einer Augenärztin ist die Verfügbarkeit entsprechender Diagnoseverfahren und die Erfahrung mit Laserunfällen. Unter Mitwirkung des Betriebsarztes bzw. der Betriebsärztin sollten entsprechende organisatorische Vereinbarungen und fachliche Absprachen mit diesen Einrichtungen/Ärzten für deren konsiliarische Einbeziehung im Vorfeld getroffen werden.

In der Betriebsanweisung sollten - wenn möglich - die Kontaktdaten von Ärzten und Kliniken benannt und die innerbetrieblichen organisatorischen Maßnahmen zu deren Einbeziehung im Unfallgeschehen bekannt gemacht werden. Bei LWLKS sollte dieses nach Möglichkeit für jeden Einsatzort erfolgen.

Nähere Informationen zu möglichen Wirkungen von Laserstrahlung sind in der TROS Laserstrahlung gegeben.