DGUV Information 203-039 - Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)

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Anhang 7 - Anleitungen für Instandsetzung und Wartung

A7.1
Prüfungen und Messungen

Prüfungen, Messungen und sonstige Arbeiten in Kabelschächten und Schaltzentralen sollten als Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten angesehen werden. Wo immer möglich, sollten diagnostische Prüfungen so durchgeführt werden, dass der Gefährdungsgrad am jeweiligen Standort nicht erhöht wird. Organisatorische Einschränkungen können notwendig sein, die in manchen Fällen Arbeitserlaubnisse beinhalten können. Wenn Prüfeinrichtungen angeschlossen werden, sollte darauf geachtet werden, dass die tatsächlichen Leistungspegel eingestellt werden, die bei der Feststellung des Gefährdungsgrad benutzt wurden.

Die Betreiberorganisation sollte klar definierte Bedingungen entwickeln und den Betrieb pflegen, unter denen die automatische Leistungsverringerung außer Kraft gesetzt werden kann.

Wenn die automatische Leistungsverringerung außer Kraft gesetzt wurde, muss der Betrieb den Gefährdungsgrad neu bestimmen. Die dem neu bestimmten Gefährdungsgrad entsprechenden, in Kapitel 3 und den dazugehörigen Unterabschnitten beschriebenen Schutzmaßnahmen müssen angewendet werden.

Alle Betrachtungsoptiken für die Untersuchung von Fasern und Spleißen sollten so ausgesucht werden, dass sie die Bestrahlung unter die entsprechende Expositionsgrenzwerte senken, und sie sollten von der Betreiberorganisation zugelassen werden.

Anmerkung:

Eine brauchbare Lösung könnte sein, dass die Betreiberorganisation die Betrachtungsoptik mit einem Klebeschild kennzeichnet.

Wo immer vernünftigerweise möglich, sollten Instandsetzung, Wartung und Reparatur so durchgeführt werden, dass keine Leistung in der Faser geführt wird. Wo das nicht vernünftigerweise machbar ist, sollte das System mit der niedrigsten Leistung betrieben werden, die für die Funktionstüchtigkeit benötigt wird.

Die Betreiberorganisation sollte Arbeitsverfahren festlegen, die den Zugang von Personen zu Strahlung oberhalb der maßgeblichen EGW verhindert.

A7.2
Schutzmaßnahmen

An Standorten, wo während der Instandsetzung oder Wartung optische oder Laserstrahlung oberhalb der EGW entstehen kann (z. B. beim Schalten oder an kontrollierten Standorten), sollte geeigneter Augenschutz zur Verfügung gestellt werden.

Vor der Arbeit an irgendeinem faseroptischen Kabel oder System sollten die Endbenutzer den Gefährdungsgrad an den zugänglichen Stellen prüfen. Im Fall von installierten und aktivierten Systemen sollte der Gefährdungsgrad an zugänglichen Stellen mit Hilfe der Warnaufkleber identifiziert werden. Entsprechend dem Gefährdungsgrad sollten Vorsichtsmaßnahmen bei Systemen ergriffen werden, die bekannter weise in Betrieb sind oder in Betrieb gehen könnten. Während der Installation sind Warnaufkleber möglicherweise noch nicht angebracht. In diesem Fall sollten Vorsichtsmaßnahmen entsprechend der Klassifizierung der Sender oder Prüfeinrichtungen mit an die Faser angeschlossenen optischen Quellen ergriffen werden.

Es wird empfohlen, während der Installation oder Prüfung eines faseroptischen Kabels oder Netzwerks nur Prüfeinrichtungen zu verwenden, für deren Ausgang der Gefährdungsgrad 1, 1M, 2 oder 2M entsprechend der jeweiligen DIN EN 60825-2 oder Laserklasse 1, 1M, 2 oder 2M entsprechend der jeweiligen DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen" festgestellt wurde.

An LWLKS an eingeschränkten oder kontrollierten Standorten dürfen Prüfeinrichtungen mit höherer Ausgangsleistung benutzt werden, vorausgesetzt, dass die zugänglichen Faserenden und Steckverbinder an allen Standorten gesichert und mit Klebeschildern mit dem zutreffenden Gefährdungsgrad versehen sind, bevor die Prüfung beginnt.

Eingänge zu kontrollierten Bereichen mit dem Gefährdungsgrad 3B sollten ausgestattet sein mit:

  • einem Schild mit dem Warnzeichen entsprechend Bild 14 und dem Hinweisschild nach Bild 15 der DIN EN 60825-1:2008-11 "Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen", das die Worte "Gefährdungsgrad 3B" trägt;

  • einem Schild, das den Zugang auf autorisierte Personen einschränkt und auf das Vorhandensein einer möglichen Gefährdung hinweist.

Jede Person, die mit dem Betrieb, der Installation oder der Wartung eines LWLKS betraut ist, sollte

  • alle Regeln, Verfahren und Vorgehensweisen beachten, die zum sicheren Betrieb des LWLKS aufgestellt wurden

  • sofort ihre Führungskraft über Umstände oder Vorgehensweisen in Kenntnis setzen, die möglicherweise Personen- oder Sachschaden verursachen könnten

  • sofort ihre Führungskraft über bekannte oder vermutete ungewöhnliche Einwirkung von optischer Strahlung in Kenntnis setzen.

A7.3
Vorsichtsmaßnahmen an Standorten mit Gefährdungsgraden 1M, 2M, 3R und 3B

Wo möglich, sollten optische Übertragungsanlagen oder Prüfmittel abgeschaltet, auf einen Zustand niedriger Leistung geschaltet oder abgetrennt werden, bevor an offenen Fasern gearbeitet wird, und das Einschalten durch eine Fernbedienung oder eines anderes passendes Verfahren verhindert werden. Der Leitungszustand (Leistung ein oder aus) sollte klar erkennbar sein.

Personen, die Zugang zu einem strahlenden Faserende oder Steckverbinderende haben, sollten unterrichtet sein, nicht direkt auf solche Punkte zu blicken. Unter allen Umständen sollten nur solche Sehhilfen benutzt werden, die mit einer angemessenen Dämpfung ausgestattet sind.

Nur Beschäftigten, die an einer Unterweisung für faseroptische Sicherheit teilgenommen haben, sollte die es erlaubt sein, an LWLKS an einem Standort mit dem Gefährdungsgrad 3B, 3R, oder 4 zu arbeiten.

Beschäftigte, die LWLKS und zugehörige Prüfeinrichtungen an Standorten mit dem Gefährdungsgrad 3B installieren, betreiben und warten, sollten sicherstellen, dass nicht unterwiesene Personen hinreichend geschützt sind.

Es ist möglich, dass an Systemstellen mit hoher Dämpfung eine hohe Temperatur durch die absorbierte Leistung entsteht. Dadurch kann es zu Schäden kommen, wenn extrem hohe Leistungen (hunderte von mW bis mehrere W) in die Faser eingekoppelt werden.

Anmerkung:

Ein Beispiel dafür ist ein System, dass verteilte Raman-Verstärkung benutzt.

Deshalb wird für Systeme, die normalerweise extrem hohe Leistung übertragen, folgendes empfohlen:

Steckverbinder sollten sehr sorgfältig gereinigt werden. Die Reinigung darf nur bei deutlich verringerter oder abgeschalteter Leistung erfolgen, da bereits durch Verdampfen des Reinigungsmittels oder von Staub die Glasfaser beschädigt werden kann. Die Dämpfung durch Spleiße oder Biegungen sollten an allen Punkten soweit wie möglich verringert werden.