DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

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Abschnitt 1.1 - 1 Einleitung

1.1 Beim Umgang mit Verstorbenen ist das Personal Infektionsgefahren durch biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt.

Mikroorganismen sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt. Einige Formen nutzen dem Menschen, andere können schwer wiegende Erkrankungen auslösen.

Jeder Verstorbene kann Infektionserreger (Mikroorganismen) auf oder in sich tragen.

Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, die beim Menschen z.B. Infektionen, sensibilisierende (z.B. Allergie auslösende) oder toxische (giftige) Wirkungen hervorrufen können.

Mikroorganismen sind z.B.:

  • Bakterien,

  • Viren,

  • Schimmelpilze.

Der Begriff der biologischen Arbeitsstoffe ist in der Biostoffverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - BioStoffV) abschließend definiert.