DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

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Abschnitt 10 - 10 Bergung von Wasserleichen

Beim Bergen, Versorgen und Einbetten von Wasserleichen kommt es zum Kontakt mit dem Verstorbenen und der umgebenden Flüssigkeit. Die Bergung erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr oder Polizei.

Gefährdung: Die Flüssigkeit und der Verstorbene können Giftstoffe, Krankheiten auslösende Mikroorganismen und Parasiten enthalten.

Weitere Gefährdung ergibt sich durch die Verletzungsgefahr beim Bergen. Von der Wassertemperatur und der Zeitdauer der Lagerung im Wasser hängen die Verwesung und der Zerfallsprozess des Verstorbenen ab.

Zu beachten ist, dass der Verwesungsprozess an der Luft sehr stark beschleunigt abläuft.

Schutzmaßnahmen:

  • Schutzkleidung (z.B. Gummistiefel, ggf. Wathosen, Fischerstiefel) tragen,

  • flüssigkeitsdichte Arbeitshandschuhe festerer Struktur (z.B. Nitrilhandschuhe) verwenden,

  • Mundschutz, bzw. auch Gesichtsschutz verwenden,

  • ausreichenden Impfschutz sicherstellen (Ansprechpartner: Betriebsarzt),

  • Verwesungsgase möglichst nicht einatmen, Windrichtung beachten,

  • Verstorbenen in Unfallhülle und leicht desinfizierbaren Unfallsarg (Kunststoff/GFK/Aluminium) transportieren und lagern. Ein Holzsarg ist denkbar ungeeignet,

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Abbildung 15: Unfallsarg

  • bei der Bergung und Einsargung Hilfsmittel ( z.B. Seile, Netze, Schaufeltrage) benutzen; Verstorbenen vorsichtig bewegen,

  • Schutzkleidung erst vor Ort anziehen und nach Gebrauch vor Ort wechseln,

  • gebrauchte Hilfsmittel und Schutzbekleidung in festen (Müll)-Säcken transportieren und anschließend desinfizieren und reinigen oder auch vernichten,

  • direkten Hautkontakt mit dem Verstorbenen, bzw. auch der Flüssigkeit meiden,

  • Körperflüssigkeit und abtropfende Flüssigkeit desinfiziert entsorgen,

  • schnelle Verbringung des Verstorbenen in einen Kühlraum sicherstellen,

  • Maßnahmen gegen Geruchsbildung vorsehen (z.B. chem. Geruchsvernichter einsetzen, Sarg abdichten),

  • vor Ort möglichst gründliche Händereinigung und Desinfektion vornehmen,

  • ggf. Hilfe von Feuerwehr oder THW anfordern.

Ergänzung:

  • Psychisch labile Mitarbeiter sollten nicht zum Einsatz kommen,

  • vor Bergung aus bekannt belasteten Flüssigkeiten/Gewässern sollten Schutzmaßnahmen mit der Gesundheitsbehörde abgestimmt werden.