DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

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Abschnitt 5 - 5 Thanatologische/Thanatopraktische Behandlung/modern Embalming

Die thanatologische Behandlung umfasst u.a. den Austausch des körpereigenen Blutes durch eine konservierende Lösung. Hierbei kommt es zum Kontakt des Thanatologen mit Körperflüssigkeiten/Körpergewebe des Verstorbenen.

Gefährdungen:

Jeder Verstorbene, der einbalsamiert wird, ist ein potenzieller Träger ansteckender Krankheiten, die weder seiner Familie noch seinem behandelnden Arzt bekannt gewesen sein müssen.

Durch den Umgang mit dem Verstorbenen kann eine Übertragung auf den Thanatologen/-praktiker erfolgen. Diesen Tätigkeiten ist in der Regel die Schutzstufe 2 zuzuordnen.

Schutzmaßnahmen:

Baulich/Behandlungsraum

  • Leicht zu reinigende, säuren- und laugenbeständige Oberflächen (mögl. fugenlose Fußboden- und Wandfliesen, nahtlose Kunststoffbeschichtungen, z.B. Novilux (r)), bei Fußböden auf Rutschhemmung achten (mindestens R 9) (Abbildung 10),

  • Bodenablauf: Notwendigkeit prüfen, wenn erforderlich, dann groß und leicht zu reinigen und zu desinfizieren,

  • Fenster von außen mit Gaze gegen Eindringen von Insekten schützen,

  • Einrichtung: Behandlungstisch mit hohem Rand aus leicht zu desinfizierendem Material (Porzellan, Edelstahl, Kunststoff) mit Ablauf und Körperträger, die innerhalb des Behandlungstisches stehen,

  • desinfizierbare Möbel,

  • elektrischer Insektenvernichter,

  • mobiles oder fest installiertes Hebegerät,

  • Temperaturempfehlung: 15 °C (Sommer und Winter),

  • Lüftung: Zuluft von oben, Abluft unten - die Raumluft soll mind. 10 mal je Stunde ausgetauscht werden (Luftwechselzahl Z 10).

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Abbildung 10: than. Behandlungsraum

Merke: Kein Lagerraum - Je weniger Gegenstände sich im Raum befinden desto weniger müssen auch regelmäßig desinfiziert werden!

Organisatorisch/Behandlung des Verstorbenen

  • die Mitarbeiter sind anhand einer Betriebsanweisung nach § 12 der Biostoffverordnung zu unterweisen,

  • der Zutritt zum thanatologischen Behandlungsraum ist Unbefugten zu untersagen,

  • Waschen mit desinfizierender Seife,

  • Wassertemperatur - kalt, bis max. 15 °C (kälter als Raumtemperatur),

  • aspirierte Flüssigkeiten beim Abpumpen in ein Gefäß desinfizieren,

  • Behandlung nicht unterbrechen, bei notwendigen Pausen Schutzkleidung ablegen,

  • im Behandlungsraum oder in Schutzkleidung nicht Essen, Trinken oder Rauchen,

  • Abfälle in Hausmüllsäcke (reißfest, feuchtigkeitsbeständig und dicht) entsorgen und gut verschließen,

  • möglichst verletzungssichere Instrumente verwenden,

  • scharfe und spitze Gegenstände in feste, verschlossene mit Desinfektionsmittel versehene Behältnisse entsorgen (Kanülenbehälter),

  • benutzte Instrumente desinfizieren und reinigen, z.B. in einer Desinfektionswanne (Abbildung 11),

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    Abbildung 11: Instrumenten-Desinfektionswanne

  • bei Benutzung von Einweghandschuhen (z.B. Nitril) sind diese wegen eingeschränkter mechanischer und chemischer Beständigkeit während der Behandlung mehrmals zu wechseln, alternativ allergenarme Haushaltshandschuhe verwenden,

  • nach Abschluss der Arbeiten den Verstorbenen waschen und gründlich abtrocknen,

  • die persönlichen Schutzausrüstungen sollen nur im thanatologischen Behandlungsraum verwendet werden, die sonstige Arbeits- und Straßenkleidung ist getrennt aufzubewahren,

  • Verstorbene außerhalb der Behandlungszeit (z.B. nachts/Wochenende) in Kühlraum verbringen,

Persönlich

  • Persönliche Schutzausrüstungen:

    Körperschutz: Schutzkleidung (gut zu reinigen/Pflegerkleidung ggf. Mietwäsche), lange Schürze (bis zu den Schuhen, Material Gummi oder Einwegmaterial), gesondertes Schuhwerk,

Handschutz: flüssigkeitsdichte medizinische Einweghandschuhe (DN EN 455; z.B. Nitril),

Augenschutz: Schutzbrille, bei Tätigkeiten mit Aerosolbildung: mindestens partikelfiltrierende Halbmaske FFP 1/2

  • Schutzimpfungen nach Beratung durch den Betriebsarzt,

  • regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung durch den Betriebsarzt.